Die anwaltliche Buchführung ist recht komplex. Der Gesetzgeber erlaubt zwar eine minimale Buchführung, jedoch wäre eine solche wegen der auch damit verbundenen minimalen Aussage- und Kontrollfähigkeit höchst unbefriedigend.
Deshalb werden Bücher und Aufzeichnungen freiwillig geführt, die allerdings die anwaltliche Buchführung in die Nähe einer kaufmännischen rücken, was erhöhte Anforderungen zur Folge hat.
Eine wesentliche Unterstützung bei dieser Aufgabe haben Sie mit unseren Fachbüchern zur RA-MICRO Buchhaltung, mit denen Sie sich ein fundiertes Fachwissen verschaffen und zudem die Nutzung des Buchhaltungsprogrammes optimieren.
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eit 1993 in mehr als 5.000 Kanzleien im Einsatz.
Empfehlung siehe Link der RA-MICRO Software AG.
Literaturempfehlung der RA-MICRO Software GmbH Dezember 2009 (Zum Vergrößern anklicken)
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